Zum Inhalt springen
Artikel als gelesen markiert

Grundversorgung: Warum Millionen im teuersten Tarif Deutschlands stecken

Rund 22 Prozent aller Stromkunden zahlen den teuersten Tarif – oft ohne es zu wissen. Was Grundversorgung bedeutet, warum sie so teuer ist und wie du in wenigen Schritten rauskommst.

17 min Lesezeit13. Februar 2026FinTri
Artikel teilen:

Einordnung: Der teuerste Tarif, den niemand bewusst wählt

Du ziehst in eine neue Wohnung, schaltest das Licht ein – und hast einen Vertrag. Nicht irgendeinen: den teuersten Stromtarif, den es gibt. Kein Vergleich, kein Unterschreiben, kein bewusstes Ja. So funktioniert die Grundversorgung in Deutschland. Und sie betrifft deutlich mehr Menschen, als die meisten ahnen.

Laut Bundesnetzagentur beziehen rund 22 Prozent aller Stromkunden und etwa 16 Prozent aller Gaskunden ihren Strom und ihr Gas über die Grundversorgung. In absoluten Zahlen sind das 9 bis 10 Millionen Strom- und 2 bis 3 Millionen Gashaushalte. Sie zahlen dafür im Schnitt 40 bis 47 Prozent mehr als nötig. Bei aktuellen Preisen Anfang 2026 bedeutet das: Eine vierköpfige Familie verschenkt bis zu 1.688 Euro im Jahr – allein weil sie nie aktiv einen Tarif gewählt hat.

Das Paradoxe: Die Grundversorgung ist ein wichtiges Sicherheitsnetz. Sie garantiert, dass niemand ohne Strom oder Gas dasteht. Während der Energiekrise 2022/2023 war sie in fast allen Großstädten sogar günstiger als Wettbewerbstarife – ein Fakt, den Vergleichsportale gern verschweigen. Aber als Dauerlösung ist sie der teuerste Fehler, den Millionen Haushalte machen – ohne es zu merken. Warum das so ist und wie du es ändern kannst, zeigt dieser Artikel.

Was Grundversorgung bedeutet – und wie man dort landet

Das gesetzliche Sicherheitsnetz

Die Grundversorgung ist im Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) verankert. Jeder Haushalt in Deutschland hat das Recht, vom örtlichen Grundversorger mit Strom und Gas beliefert zu werden. Der Grundversorger ist das Energieunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskunden hat – das sogenannte Marktanteilsprinzip. Der örtliche Netzbetreiber ermittelt alle drei Jahre zum 1. Juli, welches Unternehmen das ist, und veröffentlicht das Ergebnis bis zum 30. September. In Deutschland gibt es über 900 Grundversorger im Strombereich und eine ähnliche Zahl beim Gas – meistens lokale Stadtwerke oder große Versorger wie Vattenfall, E.ON oder EnBW.

Es besteht ein Kontrahierungszwang: Der Grundversorger darf keinen Haushaltskunden ablehnen – auch nicht bei schlechter Bonität oder hohem Zahlungsausfallrisiko. Seit dem 1. November 2022 ist zudem ausdrücklich verboten, zwischen Neu- und Bestandskunden bei den Preisen zu unterscheiden. Das klingt gut – und ist es auch. Das Problem liegt nicht im Prinzip, sondern im Preis.

Die drei häufigsten Wege in die Grundversorgung

Umzug ohne Vertragsabschluss ist der mit Abstand häufigste Auslöser. Juristisch genügt bereits das Betätigen des Lichtschalters: Durch dieses sogenannte konkludente Verhalten kommt automatisch ein Vertrag mit dem Grundversorger zustande. Wer seine erste Wohnung bezieht, nach einer Trennung umzieht oder schlicht vergisst, sich rechtzeitig um einen Anbieter zu kümmern, zahlt vom ersten Tag an den teuersten Tarif. Seit Juni 2025 ist das noch relevanter: Rückwirkende An- und Abmeldungen beim Stromanbieter sind nicht mehr möglich – wer es verpasst, kann das nicht mehr nachträglich korrigieren.

Nie gewechselt seit dem Einzug trifft auf Millionen Haushalte zu. Rund 50 Prozent der deutschen Stromkunden haben seit der Marktliberalisierung 1998 nie den Anbieter gewechselt. Eine forsa-Befragung im Auftrag des vzbv zeigt: 76 Prozent der Haushalte hatten seit Januar 2025 weder gewechselt noch einen Wechsel geplant – bei den Grundversorgungskunden waren es sogar 89 Prozent. Die Gründe? 31 Prozent nennen Bequemlichkeit, 61 Prozent sagen, sie seien zufrieden – obwohl sie objektiv zu viel zahlen.

Anbieterinsolvenzen sind der dritte typische Auslöser. Wenn ein Billiganbieter seine Lieferung einstellt, springt automatisch der örtliche Grundversorger ein – zunächst über die Ersatzversorgung (§ 38 EnWG, maximal drei Monate), danach in die reguläre Grundversorgung. Die Welle an Lieferstopps 2021/2022 hat das schmerzhaft gezeigt: 38 Energielieferanten stellten allein 2021 die Belieferung ein, darunter Stromio, gas.de und zahlreiche kleinere Anbieter. Hunderttausende Haushalte landeten über Nacht in der teuren Grundversorgung – allein die EnBW übernahm rund 40.000 ehemalige Stromio-Kunden. Bereits ein Jahrzehnt zuvor hatte die TelDaFax-Insolvenz 2011 über 700.000 Kunden getroffen und einen geschätzten Schaden von 750 Millionen Euro verursacht. 2019 folgte die BEV mit rund 314.000 Kunden und Forderungen von 512 Millionen Euro. Bei FlexStrom (2013) erhielten Gläubiger am Ende eine Quote von etwa einem Prozent – wer 500 Euro Guthaben hatte, bekam fünf Euro zurück. Versorgungsunterbrechungen gab es allerdings nie – die gesetzliche Auffangpflicht funktionierte in jedem Fall.

Grundversorgung vs. Ersatzversorgung: Die Ersatzversorgung ist eine temporäre Notlösung (max. 3 Monate), die greift, wenn ein Anbieter ausfällt. Sie kann sogar teurer sein als die Grundversorgung – seit Juli 2022 dürfen Ersatzversorgungspreise separat kalkuliert werden. Wer aus der Ersatzversorgung nicht aktiv wechselt, rutscht automatisch in die reguläre Grundversorgung.

So erkennst du, ob du betroffen bist

49 Prozent der Haushalte kennen den Unterschied zwischen Grundversorgung und Sondervertrag nicht – das zeigt eine repräsentative vzbv/forsa-Befragung. Nur 55 Prozent wissen überhaupt, dass die Grundversorgung teurer ist. So prüfst du es:

  • Stromrechnung lesen: Energieanbieter sind gesetzlich verpflichtet, die Tarifbezeichnung anzugeben. Steht dort „Grundversorgungstarif", „Allgemeiner Tarif" oder „Allgemeine Preise", zahlst du den teuersten Preis. Achtung: Manche Grundversorger verwenden neutral klingende Tarifnamen wie „Strom Comfort plus", die nicht sofort erkennen lassen, dass es sich um die teure Grundversorgung handelt.
  • Kein bewusster Vertragsabschluss? Wer nie aktiv einen Vertrag unterschrieben oder online abgeschlossen hat, ist mit hoher Wahrscheinlichkeit in der Grundversorgung.
  • Kurze Kündigungsfrist: In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen – deutlich kürzer als bei den meisten Sonderverträgen. Das ist übrigens ein Vorteil: Du kannst jederzeit schnell raus.

Was die Grundversorgung wirklich kostet

Die Preisdifferenz und ihre Entwicklung

Der finanzielle Unterschied zwischen Grundversorgung und einem günstigen Alternativtarif ist erheblich – und hat sich in den vergangenen Jahren sogar vergrößert. Während Neukundentarife 2025 um rund 21 Prozent sanken, sank die Grundversorgung nur um 0,5 Prozent. Bei Gas stiegen Grundversorgungstarife sogar um 0,4 Prozent, während Neukundentarife um 17 Prozent fielen. Die Verbraucherzentrale NRW kritisiert: Die Preise in der Grundversorgung bleiben seit drei Jahren nahezu unverändert hoch – obwohl die Energiekrise vorbei ist.

Anfang 2026 liegen die Durchschnittspreise bei:

  • Strom Grundversorgung: 41–43 ct/kWh
  • Strom günstiger Tarif: 23–24 ct/kWh
  • Gas Grundversorgung: ca. 13,6 ct/kWh
  • Gas günstiger Tarif: ca. 7,8–8 ct/kWh

Was das in Euro bedeutet, zeigen drei typische Haushalte:

Single-Haushalt (1.800 kWh Strom, 5.000 kWh Gas): In der Grundversorgung zahlt dieser Haushalt rund 1.418 Euro pro Jahr. Im günstigen Alternativtarif wären es 832 Euro. Ersparnis: rund 586 Euro.

Paar (2.800 kWh Strom, 12.000 kWh Gas): Grundversorgungskosten von 2.780 Euro stehen Alternativkosten von 1.632 Euro gegenüber. Ersparnis: rund 1.148 Euro.

Familie mit zwei Kindern (4.000 kWh Strom, 18.000 kWh Gas): Die Grundversorgung kostet 4.088 Euro, ein günstiger Tarif 2.400 Euro. Ersparnis: rund 1.688 Euro – das entspricht fast einer zusätzlichen Monatsmiete.

Regional fallen die Unterschiede teils noch dramatischer aus. In Mönchengladbach etwa betrug die Differenz bei 4.000 kWh Strom 886 Euro und bei 20.000 kWh Gas sogar 1.416 Euro – jeweils zwischen Grundversorgung und günstigstem Tarif.

Zum Vergleich: Der BNetzA-Monitoringbericht beziffert die durchschnittliche Ersparnis beim Wechsel aus der Grundversorgung auf rund 236 Euro pro Jahr beim Strom. Dieser Wert ist konservativ, weil er den Wechsel zum Durchschnittstarif misst – nicht zum günstigsten. Das tatsächliche Sparpotenzial liegt bei den meisten Haushalten deutlich höher. Insgesamt beziffert die Bundesnetzagentur die realisierte Gesamtersparnis durch Anbieterwechsel 2024 auf 2,2 Milliarden Euro – doch geschätzte 3 Milliarden Euro an vermeidbaren Kosten verblieben bei den passiven Grundversorgungskunden.

Warum ist die Grundversorgung so teuer?

Der Preisunterschied hat strukturelle Gründe – und nicht alle davon sind gerechtfertigt:

Langfristiger Einkauf: Grundversorger beschaffen Energie weit im Voraus – teils zwei bis drei Jahre in Tranchen an der Börse. Diese konservative Strategie bietet Planungssicherheit, reagiert aber verzögert auf sinkende Großhandelspreise. Nach der Energiekrise 2022/2023, als Großhandelspreise wieder deutlich fielen, schleppten Grundversorger noch jahrelang teurere Altverträge mit. Wettbewerber und Discounter beschaffen dagegen kurzfristiger am Spotmarkt und können Preissenkungen sofort weitergeben.

Regulatorische Pflichten und Risikoaufschläge: Grundversorger müssen jeden Kunden beliefern, egal ob er pünktlich zahlt oder ein schwankungsintensives Verbrauchsprofil hat. Bei Insolvenzen anderer Anbieter strömen Kunden unvorhergesehen in die Grundversorgung, deren Energiebedarf kurzfristig und teuer nachbeschafft werden muss. Die zweiwöchige Kündigungsfrist erschwert die Mengenplanung zusätzlich. Alle diese Risiken werden dauerhaft in die Kalkulation eingepreist.

Überhöhte Margen: Die LBD-Beratungsgesellschaft bezifferte die Vertriebsmarge in der Grundversorgung auf 4,51 Cent pro kWh Strom – rund 15 Prozent des gesamten Strompreises. Bei geschätzten 13,5 Millionen Stromkunden in der Grundversorgung summieren sich die Vertriebsmargen allein beim Strom auf rund 2,1 Milliarden Euro jährlich. Strom-Discounter arbeiten dagegen oft mit Margen von nur rund einem Prozent. Hier geht das Versorgungsrisiko als Begründung nicht mehr auf – die Preisdifferenz übersteigt die tatsächlichen Risikokosten deutlich.

Kommunale Quersubventionierung: Stadtwerke als Grundversorger bündeln profitable Sparten (Strom, Gas) mit defizitären kommunalen Aufgaben wie ÖPNV oder Schwimmbädern im sogenannten steuerlichen Querverbund. Über drei Kanäle fließen Gewinne an die Kommune: Konzessionsabgabe (bis zu 2,39 ct/kWh Strom), Gewerbesteuer und direkte Gewinnabführung. Bis zu 7 Prozent der kommunalen Eigeneinnahmen stammen aus Konzessionsabgaben. Das bedeutet: Grundversorgungskunden finanzieren über ihre Stromrechnung teilweise kommunale Infrastruktur mit – gewollt und gesetzlich legitimiert, aber ein zusätzlicher Kostentreiber.

Fehlender Wettbewerbsdruck: Kunden landen automatisch in der Grundversorgung – der Grundversorger muss niemanden aktiv gewinnen. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, Kunden auf günstigere Tarife hinzuweisen. Die Verbraucherzentrale NRW stellte fest, dass Kundenschreiben in der Regel dazu dienen, steigende Kosten staatlichen Preisbestandteilen anzulasten – sinkende Bezugskosten werden systematisch verschwiegen. Eine direkte staatliche Preisregulierung der Grundversorgungspreise existiert nicht.

Zweitmarkenstrategie der Großen: EnBW verkauft unter der Marke Yello, E.ON über E WIE EINFACH und eprimo. Die Kernmarke bleibt im hochpreisigen Grundversorgungssegment, während die Zweitmarke preissensitive Wechselkunden abfängt. Die Verbindung zwischen den Marken wird selten offen kommuniziert.

Was die Energiekrise gezeigt hat

Ein Kapitel, das Vergleichsportale gern überspringen: Während der Energiekrise 2022/2023 war die Grundversorgung in 14 von 14 untersuchten Großstädten beim Strom und in 13 von 14 beim Gas die günstigste Option. Wer damals aus der Grundversorgung gewechselt hätte, hätte Mehrkosten von 677 Euro (Strom) bzw. 1.283 Euro (Gas) pro Jahr gehabt. Sondertarife für Gas lagen bei rund 39 ct/kWh, die Grundversorgung im Schnitt bei nur 15 ct/kWh.

Der Grund: Die langfristige Beschaffungsstrategie der Grundversorger, die in normalen Zeiten den Preis nach oben treibt, wirkte in der Krise als Puffer. Seit 2024 hat sich das Bild wieder gedreht – die Grundversorgung ist erneut deutlich teurer als Wettbewerbstarife. Aber die Krise hat gezeigt: Das Narrativ „Grundversorgung ist immer der teuerste Tarif" ist nicht zeitlos.

Typische Fehler und Mythen

„Beim Wechsel kann der Strom ausfallen"

Dieser Mythos hält sich hartnäckig – und ist vollständig falsch. Verbraucherzentralen, Stiftung Warentest und die Bundesnetzagentur bestätigen ausnahmslos: Während eines Anbieterwechsels fließt immer Strom und Gas. Der Grundversorger ist gesetzlich verpflichtet, die Versorgung lückenlos zu gewährleisten. Es sind keine technischen Arbeiten an Zähler oder Leitungen nötig. Seit Juni 2025 dauert der technische Wechselvorgang beim Strom sogar nur noch 24 Stunden. Was beim Anbieterwechsel technisch passiert, haben wir in einem eigenen Artikel erklärt.

„Mein Stadtwerk ist regional und vertrauenswürdig – das ist mir den Aufpreis wert"

Das Vertrauen in den lokalen Versorger ist verständlich – und nicht unbegründet: Bisher ist noch nie ein kommunales Stadtwerk insolvent gegangen, im Gegensatz zu zahlreichen privaten Billiganbietern. Aber: Du musst das Stadtwerk nicht verlassen, um weniger zu zahlen. Viele Grundversorger bieten neben dem teuren Grundversorgungstarif eigene Sondertarife an, die im Schnitt 245 Euro pro Jahr günstiger sind. Diese tauchen auf Vergleichsportalen allerdings oft nicht prominent auf, weil die Portale keine Provision dafür erhalten. Ein Anruf beim eigenen Stadtwerk kann sich also lohnen – frag gezielt nach dem günstigsten Tarif.

„Der Wechsel ist aufwendig und dauert ewig"

Ein Tarifvergleich dauert etwa 10 bis 15 Minuten online. Der Vertragsabschluss ist in wenigen Klicks erledigt, und der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Versorger. In der Grundversorgung beträgt die Kündigungsfrist nur zwei Wochen – kürzer geht es kaum. Von der Auftragserteilung bis zum Lieferbeginn vergehen in der Praxis zwei bis vier Wochen.

„Ich bin zufrieden, also passt der Preis"

61 Prozent der Nie-Wechsler geben an, mit ihrem Anbieter „zufrieden" zu sein. Das Problem: Die Zufriedenheit bezieht sich auf die Versorgung – die funktioniert in der Grundversorgung genauso wie in jedem anderen Tarif. Was viele nicht sehen, ist der Preis. Wenn die monatliche Abbuchung automatisch läuft, entsteht kein spürbarer Moment des Bezahlens. Die Verhaltensökonomie nennt das den Pain-of-Paying-Effekt: Automatische Lastschriften reduzieren den Zahlungsschmerz so weit, dass selbst hunderte Euro Mehrkosten pro Jahr unbemerkt bleiben. Eine MIT-Studie zeigte den Effekt in einem anderen Kontext: Nach Einführung elektronischer Mauterhebung stiegen die Mautgebühren um 20 bis 40 Prozent, weil Autofahrer die Kosten schlicht nicht mehr wahrnahmen. Laut einer Bitkom-Umfrage kennen 49 Prozent der Deutschen ihren jährlichen Stromverbrauch nicht, und 37 Prozent wissen nicht, wie viel sie für Strom bezahlen.

„Das günstigste Angebot auf dem Vergleichsportal ist automatisch das beste"

Vergleichsportale sind ein guter Startpunkt – aber kein neutraler Ratgeber. Über 90 Prozent der Umsätze von Check24 und Verivox stammen aus Provisionen, die Energieanbieter für vermittelte Verträge zahlen. Das Bundeskartellamt identifizierte in einer Sektoruntersuchung sieben konkrete Problemfelder, darunter die sogenannte „Position 0": Einzelne Angebote werden als Werbetarife vor dem eigentlichen Ranking platziert, und rund 25 Prozent der Nutzer wählen dieses hervorgehobene Angebot, ohne zu prüfen, ob es das beste ist oder ob der Anbieter dafür bezahlt hat. Provisionsfreie Angebote bleiben auf den Portalen unsichtbar. Nutze Portale als Orientierung, aber stelle die Voreinstellungen um: Deaktiviere die Einrechnung von Boni und vergleiche auf mindestens zwei Portalen.

Vorsicht bei Bonusfallen: Die günstigsten Tarife auf Vergleichsportalen enthalten häufig einmalige Neukundenboni, die nur im ersten Jahr gelten. Im zweiten Jahr steigen die Kosten massiv – laut Finanztip war knapp die Hälfte der untersuchten Bonustarife im Folgejahr mindestens 50 Euro teurer als die lokale Grundversorgung. Achte bei Tarifvergleichen immer auf den Preis OHNE Bonus – das zeigt, was du langfristig zahlst. Vorauskasse- und Pakettarife solltest du grundsätzlich meiden: Bei einer Anbieterinsolvenz ist vorausbezahltes Geld verloren.

In vier Schritten raus aus der Grundversorgung

Der Wechsel aus der Grundversorgung ist einfacher als aus den meisten anderen Tarifen – dank der kurzen Kündigungsfrist von nur zwei Wochen, keiner Mindestvertragslaufzeit und keiner Wechselgebühren.

Schritt 1: Daten zusammentragen

Aus der letzten Jahresabrechnung oder vom Zähler selbst brauchst du: Zählernummer, Kundennummer, letzten Jahresverbrauch in Kilowattstunden und seit Juni 2025 die MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer, 11-stellig). Lies außerdem den aktuellen Zählerstand ab und fotografiere ihn.

Schritt 2: Tarife vergleichen – aber richtig

Nutze Vergleichsportale als Startpunkt, aber stelle die Voreinstellungen um: Deaktiviere die Einrechnung von Boni und achte auf den tatsächlichen kWh-Preis. Stelle die maximale Vertragslaufzeit auf zwölf Monate und achte auf mindestens eine eingeschränkte Preisgarantie. Vergleiche auf mindestens zwei bis drei Portalen, da jedes Portal nur provisionsgebundene Anbieter zeigt und günstigere Alternativen fehlen können. Prüfe auch die Sondertarife deines eigenen Grundversorgers – diese sind oft 245 Euro pro Jahr günstiger als die Grundversorgung, tauchen auf Portalen aber nicht immer auf. Bevorzuge kommunale Anbieter und Stadtwerke, deren Insolvenzrisiko nachweislich geringer ist als das privater Discounter. Mehr dazu, wie der gesamte Energiemarkt funktioniert, findest du in unserem Leitfaden zu Strom und Gas.

Schritt 3: Neuen Vertrag abschließen

Der Vertragsabschluss erfolgt online in wenigen Minuten. Dabei erteilst du dem neuen Anbieter eine Vollmacht, die Kündigung beim Grundversorger zu übernehmen. Der neue Anbieter kümmert sich um den gesamten Wechselprozess und die Koordination mit dem Netzbetreiber.

Schritt 4: Bestätigung abwarten

Sowohl der neue Anbieter als auch der Grundversorger bestätigen den Wechsel schriftlich. In der Praxis dauert der gesamte Vorgang von der Auftragserteilung bis zum Lieferbeginn zwei bis vier Wochen. Während dieser Zeit fließt Strom und Gas ohne Unterbrechung weiter.

Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: Bei jeder Preiserhöhung deines Grundversorgers hast du ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens. In diesem Fall solltest du die Kündigung selbst einreichen und nicht dem neuen Anbieter überlassen, um die kurze Frist sicher einzuhalten. Der Grundversorger muss dich mindestens sechs Wochen vorher informieren und ausdrücklich auf dein Sonderkündigungsrecht hinweisen – fehlt dieser Hinweis, ist die Preisänderung unwirksam.

Sonderfall Umzug: So vermeidest du die Grundversorgungsfalle

Ein Umzug ist der häufigste Auslöser für unfreiwillige Grundversorgung. Seit Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen nicht mehr möglich – proaktives Handeln ist daher wichtiger denn je. Der optimale Zeitplan:

  • 6 Wochen vorher: Bestehenden Energievertrag prüfen. Sonderkündigungsrecht bei Wohnortwechsel nutzen (§ 41b Abs. 5 EnWG). In der Grundversorgung brauchst du kein Sonderkündigungsrecht – die reguläre Zweiwochenfrist genügt.
  • 4-6 Wochen vorher: Neuen Vertrag für die neue Adresse abschließen – mit dem Einzugsdatum als Lieferbeginn. Dafür brauchst du Postleitzahl, Zählernummer und idealerweise die MaLo-ID. Spätestens 14 Tage vorher muss der Ein- und Auszug beim Anbieter und Netzbetreiber gemeldet sein.
  • Am Umzugstag: Zählerstand in der alten UND neuen Wohnung ablesen und fotografieren. Beides gehört ins Übergabeprotokoll. Ohne dokumentierten Zählerstand darf der Versorger den Verbrauch schätzen – das geht erfahrungsgemäß selten zugunsten des Kunden.
  • Sonderfall gesperrter Netzanschluss: Ist der Netzanschluss in der neuen Wohnung gesperrt – etwa weil der Vormieter Schulden hat – hilft nur ein vorheriger Vertragsabschluss. Der neue Anbieter beauftragt dann den Netzbetreiber mit der Freischaltung.

Warum wir trotzdem nicht wechseln

Wenn die Ersparnis so groß und der Wechsel so einfach ist – warum bleiben Millionen Haushalte in der Grundversorgung? Die Antwort liegt weniger in praktischen Hürden als in der menschlichen Psychologie.

Die Grundversorgung ist der gesetzliche Default-Tarif: Man muss aktiv handeln, um ihn zu verlassen. Und genau darin liegt das Problem. Ein deutsches Feldexperiment mit knapp 42.000 Haushalten zeigte die Macht von Defaults eindrucksvoll: Die Wahl von Ökostrom stieg von 7 Prozent (aktive Zustimmung nötig) auf 69 Prozent (aktiver Widerspruch nötig) – ein zehnfacher Anstieg allein durch die Änderung der Voreinstellung. Die Grundversorgung ist gewissermaßen ein inverser Default: Während bei der Organspende der Default den Menschen nützt, schadet er hier den Verbrauchern. Diesen Status-quo-Bias nutzen Grundversorger nicht aktiv aus, aber sie profitieren massiv davon.

Dazu kommt: Die monatliche Lastschrift läuft automatisch. Es gibt keinen Moment, in dem du bewusst entscheidest, 120 Euro für Strom zu bezahlen. Die Kosten verschwinden vom Konto, ohne dass es wehtut. Und selbst wer das Problem erkennt, wird von der Auswahl erschlagen: Im Durchschnitt stehen deutschen Haushalten 139 Stromanbieter zur Verfügung. Das berühmte Marmeladen-Experiment aus der Verhaltensökonomie zeigt, warum das nicht hilft: 24 Sorten lockten zwar mehr Interessenten an, aber die Kaufrate war zehnmal niedriger als bei nur 6 Sorten. Energietarife mit Neukundenboni, Sofortboni, Preisgarantien unterschiedlicher Reichweite, Pakettarifen und diversen Ökostrom-Labeln erzeugen eine Komplexität, die selbst motivierte Verbraucher überfordert.

Besonders betroffen sind einkommensschwache Haushalte: Bei einem Nettoeinkommen unter 2.500 Euro liegt der Anteil in der Grundversorgung bei 29 Prozent – deutlich über dem Durchschnitt. Die Grundversorgung fungiert damit als eine regressive Steuer auf Trägheit, die gerade jene am stärksten belastet, die am wenigsten zahlen können. Warum wir bei Fixkosten so oft irrational handeln, haben wir im Detail beschrieben.

Fazit

Die Grundversorgung erfüllt eine wichtige Funktion als lückenloses Sicherheitsnetz – und hat sich in der Energiekrise als stabilisierender Faktor bewährt. Aber sie ist nicht dafür gemacht, dauerhaft der günstigste Tarif zu sein. Mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen, ohne Mindestlaufzeit und mit gesetzlich garantierter Versorgungskontinuität ist der Wechsel so risikoarm wie kaum eine andere finanzielle Entscheidung. Wer sich 15 Minuten Zeit nimmt, spart je nach Haushaltsgröße zwischen 586 und 1.688 Euro pro Jahr.

Genau hier setzen wir in der Beratung an: Wir prüfen, ob du noch in der Grundversorgung steckst, finden den passenden Tarif und begleiten den Wechsel – damit du nie wieder den teuersten Tarif zahlst, ohne es zu wissen.


Quellen

  • Bundesnetzagentur: Monitoringbericht Energie 2025 – Grundversorgungsanteil 22% Strom / 16% Gas, 7,1 Mio. Wechsel, 2,2 Mrd. € Gesamtersparnis, 245.000 Stromsperrungen
  • §36 EnWG (Grundversorgungspflicht), §38 EnWG (Ersatzversorgung), StromGVV/GasGVV, EnWG-Novelle 2025
  • Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv): forsa-Befragungen 2023/2025/2026, Grundversorgungs-Marktcheck, Wuppertal-Institut-Gutachten
  • Verbraucherzentrale NRW: Preisunterschiede Grundversorgung vs. Sondertarife (Ø 245 EUR/Jahr), Margenanalyse
  • Verivox/StromAuskunft: Preisvergleiche Grundversorgung vs. Alternativtarife, Stand Anfang 2026, regionale Vergleiche
  • LBD-Beratungsgesellschaft: Vertriebsmarge Grundversorgung 4,51 ct/kWh Strom
  • Bundeskartellamt: Sektoruntersuchung Vergleichsportale 2017–2019
  • Ebeling, F. & Lotz, S.: Domestic uptake of green energy (Nature Climate Change, 2015) – Default-Effekt bei Energietarifen
  • Samuelson, W. & Zeckhauser, R.: Status Quo Bias in Decision Making (1988) – Default-Effekt bei Tarifentscheidungen
  • Finkelstein, A.: E-ZPass and the Pain of Paying (MIT, 2009) – Unsichtbarkeit automatischer Zahlungen
  • Iyengar, S. & Lepper, M.: When Choice is Demotivating (2000) – Entscheidungsparalyse bei Wahlüberflutung