Zum Inhalt springen
Artikel als gelesen markiert

Was bedeutet Preisanpassungsklausel? – Einfach erklärt

Preisanpassungsklausel verständlich erklärt: Definition, Beispiel und warum es für deine Fixkosten wichtig ist.

2 min Lesezeit28. Februar 2026FinTri
Artikel teilen:

Preisanpassungsklausel

Was bedeutet Preisanpassungsklausel?

Eine Preisanpassungsklausel ist eine Bestimmung in den AGB deines Energievertrags, die dem Anbieter erlaubt, den Preis während der Vertragslaufzeit zu ändern. Sie legt fest, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang Preisänderungen möglich sind.

Einfach erklärt

Stell dir vor, du mietest eine Wohnung und im Mietvertrag steht: „Der Vermieter darf die Miete jederzeit erhöhen." Das wäre unfair – und bei Energieverträgen ist es ähnlich. Eine Preisanpassungsklausel muss klar und transparent formulieren, wann und warum der Preis steigen kann. Zudem muss sie symmetrisch sein: Wenn der Anbieter Kostensteigerungen weitergibt, muss er auch Kostensenkungen weitergeben. Einseitige Klauseln, die nur Erhöhungen erlauben, sind rechtlich unwirksam.

Beispiel

In deinem Gasvertrag steht folgende Klausel:

„Der Anbieter ist berechtigt, den Gaspreis bei einer Änderung der Beschaffungskosten um mehr als 5 % entsprechend anzupassen."

Das bedeutet:

  • Gasmarktpreis steigt um 10 % → Anbieter darf deinen Preis anteilig erhöhen
  • Gasmarktpreis sinkt um 10 % → Anbieter muss deinen Preis anteilig senken (Symmetriepflicht)
  • Steigt nur die Netzumlage → Keine Erhöhung erlaubt, wenn die Klausel nur Beschaffungskosten nennt

Bei einer unwirksamen Klausel kannst du Preiserhöhungen innerhalb von 3 Jahren rückwirkend widersprechen.

Warum ist das für dich relevant?

Viele Anbieter nutzen vage Preisanpassungsklauseln, um sich maximale Flexibilität zu sichern – auf deine Kosten. Die Verbraucherzentrale warnt: Achte darauf, dass die Klausel konkret benennt, welche Kostenfaktoren eine Anpassung auslösen. Bei jeder Preiserhöhung hast du ein Sonderkündigungsrecht. Mehr dazu erfährst du im Artikel Verbraucherrechte bei Fixkosten.

Lies bei Vertragsabschluss die Preisanpassungsklausel in den AGB. Steht dort nur „Der Anbieter darf den Preis anpassen" ohne konkrete Bedingungen, ist die Klausel wahrscheinlich unwirksam.