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Was bedeutet Mindestlaufzeit? – Einfach erklärt

Mindestlaufzeit verständlich erklärt: Definition, Beispiel und warum es für deine Fixkosten wichtig ist.

2 min Lesezeit28. Februar 2026FinTri
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Mindestlaufzeit

Was bedeutet Mindestlaufzeit?

Die Mindestlaufzeit (auch Erstvertragslaufzeit) ist der Zeitraum, in dem du an deinen Strom-, Gas- oder anderen Vertrag gebunden bist. Während dieser Zeit kannst du nicht ordentlich kündigen – es sei denn, du hast ein Sonderkündigungsrecht. Die übliche Mindestlaufzeit bei Energieverträgen beträgt 12 oder 24 Monate.

Einfach erklärt

Die Mindestlaufzeit ist wie eine Parkplatz-Reservierung: Du hast den Platz sicher, aber du zahlst auch, wenn du ihn nicht mehr brauchst. Seit März 2022 gibt es eine wichtige Verbesserung: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängern sich Verträge nur noch auf unbestimmte Zeit mit monatlicher Kündigungsfrist – die früher übliche automatische Verlängerung um 12 Monate ist bei Neuverträgen nicht mehr zulässig.

Beispiel

Du schließt am 1. März 2026 einen Stromvertrag mit 12 Monaten Mindestlaufzeit und 1 Monat Kündigungsfrist:

  • Bis 28. Februar 2027: Vertrag läuft – du kannst nicht ordentlich kündigen
  • Ab 1. März 2027: Vertrag verlängert sich monatlich, kündbar mit 1 Monat Frist
  • Kündigst du am 15. März 2027: Vertrag endet am 30. April 2027

Bei einem 24-Monats-Vertrag wärst du erst ab März 2028 flexibel. Die Verbraucherzentrale empfiehlt: maximal 12 Monate Mindestlaufzeit.

Warum ist das für dich relevant?

Eine lange Mindestlaufzeit bedeutet weniger Flexibilität. In einem Markt, in dem Preise schwanken, kann dich das teuer kommen. Seit Ende 2025 müssen große Stromanbieter (über 200.000 Kunden) zudem Festpreisverträge mit maximal 12 Monaten Laufzeit anbieten. Nutze das und binde dich nicht unnötig lang. Mehr zur Tarifwahl erfährst du im Artikel Tarifbegriffe erklärt.

Wähle Tarife mit maximal 12 Monaten Mindestlaufzeit. So bleibst du flexibel und kannst von fallenden Preisen profitieren.